Am 1. Januar 2009 hat die Fachstelle Familienrecht als Teil der ambulanten Angebote der KJPK ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die gutachterliche Tätigkeit bei Trennung, Scheidung und Kindeswohlgefährdungen sowie die Beratung und Unterstützung von Eltern, Kindern, Behörden und Fachpersonen bei Fragen rund um diese Thematiken.
TRENNUNG & SCHEIDUNG
Gemäss dem Bundesamt für Statistik wird in der Schweiz jede zweite Ehe geschieden. In fast der Hälfte dieser Scheidungen sind Kinder und Jugendliche unmittelbar betroffen. Vielen Eltern gelingt es, diese Herausforderung der Neuorientierung gemeinsam mit ihren Kindern erfolgreich zu bewältigen. Bei einem Teil der Familien kommt es im Rahmen der Trennung und Scheidung aber zu schwerwiegenden Konflikten, worunter auch die Kinder massiv leiden. Sorge- oder Obhutsstreitigkeiten, meist aber Auseinandersetzungen um das Besuchsrecht, stehen dabei im Zentrum der elterlichen Konflikte. In einigen dieser Fälle geben Zivilgerichte oder Vormundschaftsbehörden psychologische/psychiatrische Gutachten zu Fragen der Zuteilung von Sorgerecht und Obhutsrecht sowie Besuchsregelungen in Auftrag.
KINDSWOHLGEFÄHRDUNG
Gewalt in der Partnerschaft der Eltern, körperliche oder seelische Gewalt gegen die Kinder, sexueller Missbrauch, insbesondere aber auch Vernachlässigung der Kinder, gefährden das Kindeswohl akut und/oder chronisch. Oftmals spielen erzieherische Überforderung, psychische Erkrankungen eines Elternteils oder andere schwerwiegende Belastungen der Eltern dabei eine zentrale Rolle. Es stellen sich dann Fragen nach dem Ausmass der Kindeswohlgefährdung, möglicher Unterstützungsmassnahmen oder auch nach einer notwendigen
Fremdplatzierung der Kinder.
DIENSTLEISTUNGEN
Um Eltern und Kinder sowie die für die rechtlichen Belange zuständigen Zivilgerichte und Vormundschaftsbehörden möglichst optimal unterstützen zu können, verfügt die Fachstelle Familienrecht über eine
Reihe von Angeboten aus den Bereichen Begutachtung, Beratung/Therapie und «Beratung/Weiterbildung».