- Allgemeine Aufenthalte / Notfälle für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt: Die Kosten des Klinikaufenthaltes werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen.
- Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen / Privatpatienten: In jedem Fall ist eine Kostengutsprache der Versicherung oder eine Depotleistung nötig. Um die Kostengutsprache kümmert sich Ihr Arzt.
Für Fragen betreffend Kosten berät Sie gerne unsere Patientenadministration.